Anwendungsfelder der Mediation


Mediationsgeeignet sind Auseinandersetzungen in vielfältigen Konstellationen. Denkbar sind beispielsweise Konflikte...

  • zwischen Privatpersonen, die im Konflikt liegen z.B. 
    • Nachbarn beim Nachbarschaftsstreit
    • Miteigentümern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Familienangehörigen untereinander
    • Paaren untereinander
    • den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft 
    • etc.
  • zwischen einem Unternehmen und einem Geschäftspartner,
  • zwischen einem Unternehmen und der Konkurrenz,
  • innerhalb der Unternehmensleitung,
  • zwischen der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern/Abteilungen der Firma,
  • unter den Mitarbeitern eines Unternehmens,
  • innerhalb einer Behörde
  • im Bereich der Unternehmensnachfolge.

Insbesondere sind anzusprechen:

Wirtschaftsmediation

Das Konfliktpotential im Erbrecht ist besonders hoch: In den allermeisten Erbfällen hinterlässt der Verstorbene kein Testament. Das gesetzliche Erbrecht wird von den Hinterbliebenen oft als ungerecht empfunden und es wird um die Aufteilung des Nachlasses gestritten.  Problematisch kann auch eine Unternehmensnachfolge sein.

Mediation und Erbrecht

Das Konfliktpotential im Erbrecht ist besonders hoch: In den allermeisten Erbfällen hinterlässt der Verstorbene kein Testament. Das gesetzliche Erbrecht wird von den Hinterbliebenen oft als ungerecht empfunden und es wird um die Aufteilung des Nachlasses gestritten.  Problematisch kann auch eine Unternehmensnachfolge sein.

Mediation und Verwaltung

Private Bauvorhaben und andere Projekte berühren  zahlreiche unterschiedlichen Interessen, nicht nur bei Großprojekten wie Stuttgart 21 oder dem Leipziger Flughafen. Eine Mediation kann deeskalierend wirken und damit dem Projekt zum Erfolg verhelfen.

Lesen Sie weiter: Konfliktkosten.