Die Regeln der Mediation


6 klage Grundprinzipien beherrschen das Mediationsverfahren:

  1. Vertraulichkeit - Die Parteien und der Mediator verpflichten sich zur Verschwiegenheit über das Verfahren. Nichts dringt nach Außen.
  2. Freiwilligkeit - Die Parteien entscheiden freiwillig, ob sie eine Mediation durchführen wollen. Sie entscheiden frei, ob sie das Verfahren beenden wollen. Es gibt keinen Zwang.
  3. Neutralität - Der Mediator unterstützt die Parteien bei der Lösung, er ist aber von den Parteien unabhängig, er ist neutral und allparteilich.
  4. Eigenverantwortlichkeit - Die Parteien entwickeln mit Hilfe des Mediators ihre Lösung selbst. Sie delegieren die Kkonfliktbewältigung nicht an einen anderen, z.B. das Gericht.
  5. Informiertheit -  Die Beteiligten machen sich gegenseitig alle Informationen zugänglich, die für eine faire und nachhaltige Regelung notwendig sind. Falls nötig erfolgt eine ergänzende juristische oder anderweitige Beratung.
  6. Ergebnisoffenheit - Mediation ist nicht problemorientiert, sondern Lösungsorientiert. Lösungen entwickeln sich im Mediationsverfahren.

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